Wohngeld wird bei gemietetem Wohnraum als Mietzuschuss und bei Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt.
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird.
Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen. Das Wohngeld-Gesetz sieht deshalb Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor.

Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Bürgergeld oder Grundsicherung/Sozialhilfe), können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen.
Wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können, wenden Sie sich bitte an Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. an die bezirklichen Fachämter für Grundsicherung und Soziales.

Wohngeldrechner
Berechnen Sie mit dem Wohngeld-Rechner unverbindlich vorab, ob Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Wohngeld haben.
https://www.hamburg.de/wohngeld/16634560/wohngeldrechner/

Online-Antrag – schnell und komfortabel
Stellen Sie Ihren Wohngeldantrag komplett digital im Serviceportal.
Alternativ steht Ihnen auf der Seite Anträge weiterhin ein ausfüllbarer PDF-Antrag zur Verfügung. Außerdem können Sie einen Papierantrag in den Wohngelddienststellen bekommen.
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA