Die Dauer einer Privatinsolvenz in Deutschland betrug bisher generell sechs Jahre. Diese lange Zeit hielt viele Betroffene davon ab, Privatinsolvenz zu beantragen. Der Bundestag hat nun den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angenommen.
In seiner Sitzung vom 17.12.2020 beschloss der Bundestag die Änderung.
Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden.
Ziel der Richtlinie ist es, dass Privatpersonen in der EU, also auch in Deutschland, alle ihre Schulden bereits nach drei Jahren verlieren und ein neues, schuldenfreies Leben beginnen können. Die Verkürzung auf drei Jahre macht die Insolvenz für viele Personen zur besten Möglichkeit, sich der Schulden sicher zu entledigen.
Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.
Viele Menschen mit Schulden fragen sich derzeit, ob die Verkürzung der Insolvenz auch für sie positiv ist. Die Antwort ist in vielen Fällen: Ja. Denn nun ist das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene der beste Weg aus den Schulden.
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